Mobilfunk darf Kultur nicht dazwischen funken!
Bayerischer Landtag - 16. Wahlperiode, Plenarprotokoll 16/19 vom 22.04.2009, Seite 35
Ulrike Gote (GRÜNE): Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frequenzbereichszuweisungsplanungsverordnung: Hinter diesem schönen deutschen Wortungetüm verbirgt sich die Thematik dieses Dringlichkeitsantrags. Es geht um die Umnutzung von Funkfrequenzen im Frequenzspektrum von 790 MHz bis 862 MHz. Was ist der Hintergrund dieser 790 MHz bis 862 MHz. Was ist der Hintergrund dieser doch zunächst etwas trocken und bürokratisch anmutenden Thematik? Durch die Digitalisierung des Rundfunks werden vermehrt Frequenzen in verschiedenen Frequenzbereichen frei und diese können von anderen Nutzern beansprucht werden. Das ist die sogenannte digitale Dividende. Natürlich macht es Sinn, auch eine Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanungsverordnung vorzunehmen und eine Umnutzung von frei werdenden Frequenzen zu ermöglichen.
Auf den ersten Blick also eine gute Idee - auch vor dem Hintergrund, dass man diese Frequenzen zum Beispiel für schnelle Internetverbindungen nutzen kann, was gerade bei uns in Bayern im ländlichen Raum eine Rolle spielt. Auf den ersten Blick also gar nicht so dumm, diese Frequenzen für die Internetnutzung zu verwenden.
Auf den zweiten Blick stellt sich das zumindest für uns GRÜNE als etwas problematischer dar - das nur am Rande -, weil wir nicht unbedingt in der Funkübertragung beim Internet den Königsweg sehen, nicht zuletzt wegen der wachsenden Strahlenbelastung der Bürgerinnen und Bürger. Es gibt für uns sinnvollere Lösungen; wir würden eine Kabellösung in jedem Fall vorziehen.
Auf den dritten Blick erschließt sich die Problematik der Bundesratsinitiative durch die Bundesregierung. Dabei ist zu erkennen, dass diese Frequenzen mitnichten frei werden, jedenfalls werden sie nicht gänzlich frei. Diese Frequenzen, die jetzt vergeben werden sollen, zum Teil an private Anbieter versteigert werden sollen, haben sekundäre Nutzer. Das sind ungefähr 700.000 sekundäre Nutzer. Das sind ungefähr 700.000 Nutzer von Funkmikrofonen, die auf diesen Frequenzen senden. Diese Funkmikrofone werden zum Beispiel bei Musikveranstaltungen, in öffentlichen und privaten Theatern, bei öffentlichen Veranstaltungen, in Kirchen, bei Freiluftveranstaltungen, Sportevents, internationalen Sportgroßereignissen, in Stadthallen, von vielen kommunalen Einrichtungen, in Mehrzweckhallen, auf Freiluftbühnen, bei Kongressen und Messen genutzt - eine Vielzahl von Anwendungen, die auf diese Frequenzen zurückgreifen. Problematisch ist, dass bisher überhaupt nicht geklärt ist, welche technischen Probleme sich mit einer gemeinsamen Nutzung, zum Beispiel von Internetanwendung, also Breitbandnutzung, und gleichzeitigem Gebrauch der Funkmikrofone auf diesen Frequenzen ergeben. Nach Berichten aus den USA hätten bereits Konzerte abgebrochen werden müssen, weil eine gemeinsame Nutzung der Frequenzen durch das Internet nicht mehr möglich gewesen sei. Ein weiteres großes Feld betrifft die finanzielle Folgenabschätzung, die mit dieser Initiative verbunden ist. Wer nämlich weiter auf diesen Frequenzen bzw. auf Ersatzfrequenzen diese Veranstaltungen mit Mikrofo-nen durchführen will, der muss sich ein anderes Equipment besorgen. Schätzungen gehen bisher davon aus, dass dafür Investitionen in einer Größenordnung von zwei bis drei Milliarden Euro nötig werden. Den Aufwand hätten private Nutzer und Medienunternehmen zu tragen. Die Bundesratsinitiative - insbesondere der Bundeswirtschaftsminister - macht es sich zu einfach, wenn sie darauf hinweist, dass für den Bundeshaushalt keine finanziellen Folgen entstehen. Für die Länderhaushalte ergeben sich massive finanzielle Folgen, denn auch unsere Theater sind davon betroffen, dass aufgrund dieser Umnutzung neue technische Ausstattungen nötig werden. Auch in diesem Zusammenhang werden massive Kosten auf die Haushalte zukommen. Wir beantragen deshalb, dieser Bundesratsinitiative, die schon am 14. Mai behandelt werden soll, zunächst nicht zuzustimmen und sie zurückzustellen, bis die technischen Folgen und die finanziellen Folgen dieser Umnutzung der Funkfrequenzen ausreichend überprüft und abgeschätzt sind und mit allen Nutzern, die bisher auf diesen Frequenzen senden, tragfähige Kompromisse gefunden sind.
Wir bitten um Zustimmung zu diesem Antrag.
(Beifall bei den GRÜNEN)
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