Freiheit für Bologna
Rede zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes Drs. 16/4013 vom 11. März 2010
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Ziel der 1999 gestarteten Bologna-Reform war die Schaffung einer europäischen Hochschulraumes verbunden mit europaweit vergleichbaren Abschlüssen, die Einführung und Verbesserung der Qualitätssicherung sowie die Steigerung der Mobilität im Hochschulbereich. Nach zehn Jahren Bologna Prozess bestreitet niemand mehr, dass die Umsetzung der Bologna-Reform noch nicht abgeschlossen ist und wichtige Ziele noch nicht oder vielleicht gar nicht erreicht worden sind. Die Studierendenproteste aus dem letzten Jahr haben eindrucksvoll gezeigt, dass es grundsätzliche Fehlentwicklungen im System der Hochschulbildung gibt, die nicht mit wenigen kosmetischen Korrekturen zu beheben sind.
Hierzu zählen ein neoliberales Verständnis der Institution Hochschule, die zunehmende Privatisierung von Bildungskosten, die Enddemokratisierung der Hochschulstrukturen und die Abkehr vom humboldtschen Bildungsverständnis dahingehend, in einem Hochschulstudium nicht mehr zu sehen als eine mögliche Form der Berufsausbildung.
Die wichtigsten Kritikpunkte am Bologna-Prozess im Detail sind die Verschulung der Bachelor-Studiengänge, die zu hohe Prüfungsdichte, die Unmöglichkeit, Auslandsaufenthalte oder Hochschul- und Studienfachwechsel zu realisieren, zu eng bemessene Regelstudienzeiten, das System der Akkreditierung, Probleme mit dem ECTS-Punktesystem, die fehlende Finanzierung der Bologna-Reform und die fehlenden demokratischen Mitwirkungsrechte für Studierende. Obwohl die Problemanalysen zum Bologna-Prozess über alle politischen Ebenen und alle Fraktionen hinweg zu sehr ähnlichen Ergebnissen kommen, fehlt es unseres Erachtens bisher komplett an konkreten Vorschlägen und Initiativen zur Nachsteuerung.
Insbesondere die Verlautbarungen der zuständigen Minister auf Bundes- und auch auf Landesebene kommen nicht über Betroffenheitserklärungen und Appelle hinaus. Wissenschaftsminister Heubisch liegt falsch. Sie, Herr Minister, liegen falsch, wenn Sie den Hochschulen allein den Schwarzen Peter zuspielen. In der bayerischen Hochschulpolitik müssen viel mehr die Rahmenbedingungen für die Bologna-Reform geändert werden; denn die Hochschulen sind allein nicht in der Lage, die notwendigen Korrekturen umzusetzen.
Wer also die Bologna-Reform zehn Jahre nach ihrem Beginn noch zum Erfolg führen will, der muss die notwendige Gestaltungsfreiheit im Hochschulgesetz verankern. Außerdem muss über den Staatshaushalt die Finanzierung des Bologna-Prozesses sichergestellt werden.
Demokratische Beteiligungsstrukturen können helfen, Fehlentwicklungen früher zu erkennen und ihnen entgegenzusteuern. Sie sind Voraussetzungen für die Akzeptanz solch umfangreicher Reformen wie die Bologna-Reform.
Ich habe mir die einschlägigen Berichte zu den hier schon beschlossenen Dringlichkeitsanträgen anlässlich der Studierendenproteste angesehen. Ich erkenne sehr wohl den guten Willen, einige Punkte zu verbessern. Vieles ist jedoch noch unbestimmt. Außerdem werden alleine die Hochschulen zum Handeln aufgefordert. Empfehlungen, die von anderen Ebenen kommen, bleiben eher unverbindlich.
Wir schlagen deshalb eine Änderung des Hochschulgesetzes in folgenden Punkten vor: Der Master wird zum Regelabschluss. Das ist sicherlich die gravierendste Änderung, die mit unserem Vorschlag verbunden ist. Uns geht es dabei um eine Klarstellung über den Wert der Hochschulbildung in diesem Land. Es geht um eine Klarstellung. Wir sind der Meinung, dass ein Hochschulstudium regelmäßig einen Masterabschluss umfassen sollte. Es geht auch darum, sicher zustellen, dass alle Studierenden, die ein Masterstudium absolvieren wollen, dies auch können. Dafür sind die entsprechenden Kapazitäten aufzubauen.
Das bedeutet nicht, dass es den Bachelorabschluss nicht mehr geben sollte. Es bedeutet auch nicht, dass der Bachelorabschluss kein Abschluss mehr sein soll, mit dem man die Hochschule verlassen kann, wenn man will und eine Arbeitsstelle findet oder später an die Hochschule zurückkehren will. Es bedeutet weiterhin nicht, dass wir den Bachelorabschluss grundsätzlich nicht mehr als berufsqualifizierend ansehen. Das möchte ich ausdrücklich betonen.
Wir wollen außerdem die Regelung zur Anerkennung von im Ausland oder an anderen Hochschulen erbrach ten Leistungen konkretisieren. Dieser Wunsch kommt aus der Mitte der Hochschulen.
Es herrscht große Unsicherheit darüber, welche Leistungen, auch wenn sie gleich bepunktet sind, anerkannt werden. Das liegt daran, dass im Gesetz ein Zusatz steht, der dem Sinne nach lautet: sofern sie gleichwertig sind.
Die Klarstellung bedeutet, dass, wenn die gleiche Punktzahl erworben wird, die Leistung anerkannt wird. Das setzt natürlich voraus ich habe dazu heute die Pressemitteilung der Kollegin Bulfon gesehen, dass man Vertrauen in das Funktionieren des Bologna-Systems hat, Vertrauen auch gegenüber dem Ausland. Ich denke, dass diese Klarstellung sowohl den Studieren den wie den Hochschulen eine sehr große Hilfe sein wird.
Die dritte Forderung bezieht sich auf die Gesamtregelstudienzeit. Da wollen wir eine deutliche Flexibilisierung erreichen. Wir reagieren damit auf das, was uns international zurückgemeldet wird. Es ist eben nicht so, dass international alle Hochschulstudien kürzer oder nur vier oder fünf Jahre dauern, wie man es uns jahrelang erzählt hat. Mittlerweile handelt es sich bei uns eher um Bachelorstudiengänge, die zum Beispiel in den USA nicht mehr anerkannt werden, weil sie nur drei statt vier Jahre dauern.
Wir wollen in das System mehr Flexibilität hineinbringen. Das verlängert die Studienzeit nicht zwangsläufig. Aber es bietet die Möglichkeit, länger zu studieren oder Module bzw. Studiengänge anders zu kombinieren, als es bisher möglich ist.
Als letzte umfassende Änderung fordern wir die Einführung einer verfassten Studierendenschaft. Wir setzen das ganz bewusst in den Zusammenhang mit der Bologna-Reform. Denn gerade die Umstrukturierungen im Zuge des BolognaProzesses zeigen, dass eine Hochschule, in der die Studierenden bezüglich Mitwirkung und Mitgestaltung außen vor sind, nicht funktionieren kann. Deshalb gehört das in diesen Zusammenhang, und deshalb wollen wir hier eine substanzielle, gesetzlich verankerte Studierendenschaft wieder ein führen.
Ich kenne die Einwände gerade vonseiten der FDP dagegen, die dann immer von einer Zwangsmitgliedschaft spricht. Die Liberalen sagen ja so gern, sie seien gegen Zwang. Aber diese Argumentation könnten Sie sich zum Beispiel bei der Zahlung von Studiengebühren zum Prinzip machen. Da haben Sie kein Problem, alle in ein System zu zwingen, das verschult ist, für das man auch noch zahlen muss und in dem man keine Rechte hat. Da ist viel mehr Zwang als bei dem, was wir hier vorschlagen.
Ich bin im Übrigen gern bereit, im Zuge der Debatte über die verfasste Studierendenschaft Verbesserungsvorschläge zu diskutieren, was die Details, zum Beispiel die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter oder andere Verfasstheiten im System, angeht.
Unser Gesetzentwurf ist ein Vorschlag. Uns ist es wichtig, eine substanzielle Verbesserung der Mitwirkungsrechte zu erreichen. Darauf zielt ein Teil unseres Gesetzentwurfs ab.
Ich freue mich auf eine vertiefte Debatte. Ich appelliere noch einmal daran, dass wir uns alle miteinander auch als Gesetzgeber für das Gelingen des Bologna-Prozesses verantwortlich fühlen. Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf in den Beratungen positiv zu begleiten.
(Beifall bei den GRÜNEN)
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