Karlsruhe stärkt den Kampf gegen Rechts
Grüne begrüßen Beschluss zur Rechtmäßigkeit
des Volksverhetzungsparagraphen
München (17.11.2009/sip). Zum heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, wonach es verfassungskonform ist, rechtsextremistische Aufmärsche wie in Wunsiedel entsprechend dem Volksverhetzungsparagraphen zu verbieten, erklärt die oberfränkische Landtagsabgeordnete Ulrike Gote:
„Der Richterspruch aus Karlsruhe ist eine Bestätigung und der Lohn für das jahrelange bürgerschaftliche Engagement gegen die neonazistischen Heß-Gedenkmärsche in Wunsiedel.
Der Beschluss stärkt in seiner Deutlichkeit den Kampf vieler Bürgerinnen und Bürger gegen den rechten Spuk insgesamt.
Denn es verweist einerseits auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien. Andererseits zieht es eine sehr klare Grenze, wenn es um Volksverhetzung und Verherrlichung des Nazi-Regimes oder seiner Repräsentanten geht.
Das Bundesverfassungsgericht hat für Rechtsklarheit in einer Frage gesorgt, die für viele Gemeinden und Städte gerade in Bayern in den letzten Jahren zu einer großen Belastung geworden ist. Damit ist auch klar, dass es der Verschärfung des Bayerischen Versammlungsgesetzes nicht bedurft hätte. Wir Grüne hoffen, dass der heutige Beschluss dazu beiträgt, dass in Zukunft viele rechte Aufmärsche verboten werden können. “
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